Teilqualifizierungen

Teilqualifikation zu Maschinen- und Anlageführer

Die Teilqualifikationen sind nach dem Recht der Arbeitsförderung

durch die ICG von der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für

Arbeit anerkannte Zertifizierungsstelle zugelassen.

Zugangsvoraussetzungen:

  • geringfügig qualifizierte Arbeitslose oder Beschäftigte
  • körperliche Eignung entsprechend Berufsbild
  • für TQ2 ist TQ1 erforderlich
  • für TQ3 ist TQ1 erforderlich
  • für TQ4 ist TQ1 + TQ2 + TQ3 erforderlich

Kontaktieren Sie uns

Für Informationen im Bereich Teilqualifikation zu Maschinen- und Anlageführer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

03681 / 722574

E-MAIL

TQ1 Bauteile und Baugruppen herstellen

  • Vorbereitung des Herstellungsprozesses
  • Herstellung von Bauteilen und Baugruppen nach technischen Zeichnungen
  • Qualitätsicherung im Herstellungsprozess
  • Feststellung und Behebung von Störungen im Herstellungsprozess
  • Dokumentation und Weitergabe von Informationen

TQ2 Maschinen und Anlagen einrichten, umrüsten und bestücken

  • Einrichten von Maschinen und Anlagen
  • Bestücken und Umrüsten von Maschinen und Anlagen
  • Qualitätssicherung
  • Sicherstellung der Materialzufuhr
  • Dokumentation und Weitergabe von Informationen
  • Praktikum

TQ3 In der Qualitätskontrolle prüfen und messen

  • Auswahl von Prüf- und Messinstrumenten, Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit
  • Durchführung von Kontrollen nach Prüfplänen
  • Auswertung von Messergebnissen und ggf. Einleitung von Korrekturmaßnahmen
  • Dokumentation von Prüfergebnissen, Kennzeichnung von Prüfstücken und Weitergabe von Informationen
  • Praktikum

TQ4 Maschinen und Anlagen warten, reparieren und Störungen beseitigen

  • Erkennen und Beheben von Störungen
  • Wartung
  • Durchführung von Reparaturen
  • Dokumentation und Weitergabe von Informationen
  • Praktikum