Die Teilqualifikationen sind nach dem Recht der Arbeitsförderung
durch die ICG von der Anerkennungsstelle der Bundesagentur für
Arbeit anerkannte Zertifizierungsstelle zugelassen.
Für Informationen im Bereich Teilqualifikation zu Maschinen- und Anlageführer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
E-MAILTQ1 Bauteile und Baugruppen herstellen
TQ2 Maschinen und Anlagen einrichten, umrüsten und bestücken
TQ3 In der Qualitätskontrolle prüfen und messen
TQ4 Maschinen und Anlagen warten, reparieren und Störungen beseitigen